Datenschutzbeauftragte

Kritik an Gesetzentwurf für autonome Fahrtzeuge

von - 10.03.2017
Autonomes Fahren
Foto: Martial Red / Shutterstock.com
Der von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf für automatisiertes Fahren wird von der Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert. Dem Entwurf fehle es an konkreten Vorgaben.
Datenschutz erfordert konkrete Vorgaben: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat beim Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren vor der Einführung eines elektronischen Fahrtenschreibers für private Autos durch die Hintertür gewarnt. "Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt", sagte Voßhoff.
So lege der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden dürfen. Der Gesetzgeber solle regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet würden, wer auf diese Daten Zugriff erhalte und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürften, forderte die Datenschützerin. Im aktuellen Gesetzesentwurf fehlten diese Vorgaben.
Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) soll heute im Bundestag diskutiert werden. Weil das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, befasst sich auch gleich der Bundesrat mit dem Entwurf.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass bei Computerautos elektronische Speicher ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen eingeführt werden. Aus den aufgezeichneten Daten soll etwa hervorgehen, ob ein Auto automatisch oder durch einen Fahrer gesteuert wurde.
Bereits im Februar hatten Rechtsexperten bei Versicherungswirtschaft, ADAC und Verbraucherschützern Dobrindt Gesetzentwurf als in Teilen zu wolkig kritisiert. Die Fachleute fürchteten, dass rechtliche Unklarheiten nach Unfällen zu langwierigen Streitigkeiten um Haftungsansprüche führen könnten.
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