Transparency Report

Google erhält so viele Behörden-Anfragen wie nie

von - 20.07.2016
Google-Logo an Hauswand
Foto: Shutterstock.com/photogearch
Google erhält so viele Anfragen von Regierungsbehörden zu persönlichen User-Daten wie nie. Während die meisten Anfragen wenig überraschend aus den USA kommen, verzeichnete ein anderes Land im letzten Jahr den größten Anstieg.
Immer mehr Strafverfolgungsbehörden wollen Einsicht in Googles Daten. Das zeigt der neueste Google Transparency Report. In der zweiten Hälfte von 2015 haben die Anfragen erstmals die 40.000er Marke (40.677) geknackt. Im ersten Halbjahr desselben Jahres verzeichnete Google "nur" 35.365 Anfragen.
Die Liste der Länder mit den meisten Datenanfragen führen wenig überraschend die USA an. Die amerikanische Regierung wollte 12.523 Mal in sechs Monaten Einsicht in Daten des Internet-Giganten haben. Betroffen waren persönliche Informationen von 27.157 Google Usern.

Anfragen aus Deutschland fast verdoppelt

Der größte Anstieg im vergangenen Jahr bezüglich der Datenanfragen hat allerdings hierzulande stattgefunden. Während deutsche Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden von Januar bis Juni 2015 nur 3.903 Mal Daten von Google-Nutzern einsehen wollten, verdoppelte sich die Anzahl der Anfragen im zweiten Halbjahr fast auf 7.491. Frankreich (4.174, im ersten Halbjahr 3.489), Großbritannien (von 3.146 auf 3.497) und Indien (von 3.087 auf 3.265) vervollständigen die Top 5 der Länder, mit den häufigsten Auskunftsanfragen.
Google führt die gestiegene Anzahl der Anfragen auf die wachsende Nutzung der Dienste des Suchmaschinen-Riesen zurück. Während die Anfragen der Regierungsbehörden gestiegen sind, gibt Google ihnen seltener nach. Dieser Prozentsatz schwankt jedoch stark von 100 Prozent in Bosnien und Herzegowina oder Luxemburg bis zu 0 Prozent zum Beispiel in Kenia, Kasachstan oder Malaysia. Allerdings ist in diesen Ländern eine extrem geringe Zahl an Anfragen (also eine bis fünf pro Halbjahr) zu verzeichnen. In Deutschland gibt Google auf 57 Prozent der Anfragen von hoheitlichen Stellen zumindest teilweise eine Auskunft, in den USA bekommen Behörden in 79 Prozent der Fälle eine positive Antwort.

Rechtsmittel in den USA nicht zwingend notwendig

Zumindest in den USA muss eine Behörde nicht zwingend ein Rechtsmittel, also einen richterlichen Beschluss, einsetzen, um an Googles Nutzer-Daten zu gelangen. In bestimmten "Notfällen", so Google, zum Beispiel um "den Tod oder schwere körperliche Verletzungen einer Person zu verhindern", werden Nutzerinformationen auch freiwillig den Behörden offengelegt.
Behörden können die Anfragen persönlich, per Fax, Post, E-Mail oder über Googles Online-Tool Law Enforcement Request System (LERS) stellen. LERS ist HTTPS verschlüsselt und kann nur von verifizierten Vertretern von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Es ermöglicht keinen direkten Zugriff auf Daten, wie das Unternehmen versichert.
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