Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Während 30 Prozent der Unternehmen Daten von anderen Unternehmen nutzen – ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahr mit 22 Prozent – stellen nur noch 17 Prozent der Unternehmen anderen eigene Daten zur Verfügung, vor einem Jahr waren es noch 21 Prozent.
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Der globale Technologieanbieter Zoho hat einen neuen, ganz auf Datenschutz ausgerichteten Browser namens Ulaa vorgestellt. Er soll persönliche Daten und Aktivitäten von Nutzern schützen, indem er Tracking und Website-Überwachung konsequent blockiert.
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Für die Videoüberwachung und Ortung von Beschäftigten soll es für Arbeitgeber künftig engere Grenzen geben. Arbeitsminister Heil und Innenministerin Faeser arbeiten an einem entsprechenden Gesetzentwurf.
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Das digitale Vertragsrecht sorgt für eine Verknüpfung von Zivil- und Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten sind damit quasi zu einer Art Währung geworden.
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Internet-Verträge müssen sich einfach per Mausklick auf der Seite des jeweiligen Unternehmens kündigen lassen, so ist es Gesetz. Ähnliches plant Google nun für mit Android-Apps verbundene Konten.
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Passwörter, Ausweiskopien, Kreditkartendaten, von privaten Computern gestohlen und verkauft: Gegen die Täter wird international ermittelt, auch in Deutschland. Die bisher größte Plattform für kriminellen Datenhandel konnten Ermittler in den USA abschalten.
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Wissenschaftler der University of Surrey wollen die Gefahr allzu selbstständiger Systeme bannen und haben dazu eine Software entwickelt, die überprüft, welche Informationen eine KI aus der Datenbank einer Organisation gesammelt hat.
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Künstliche Intelligenz weckt Hoffnungen auf ein neues goldenes Informations-Zeitalter. Viele Menschen befürchten jedoch auch, dass KI der Welt schaden wird. Zwei aktuelle Studien zeigen, dass KI-Anwendungen zumindest die Arbeitswelt stark beeinflussen werden.
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Unternehmen können trotz knapper Ressourcen durch Investitionen in Customer Engagement-Prozesse bis zu 90 Prozent Umsatzwachstum erreichen, so eine aktuelle Twilio-Studie. Diese vier Trends sollten Firmen beachten.
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