Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Programme helfen Unternehmen dabei, die Regelkonformität in Sachen Datensicherheit, Verfügbarkeit von Informationen und der Aufbewahrung von Daten sicherzustellen.
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Ein kompakter neuer Leitfaden soll Unternehmen beim Einstieg und der korrekten Umsetzung einer rechtskonformen elektronischen Archivierung unterstützen. Er steht kostenlos als PDF zur Verfügung.
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Die Funktionsliste der Relaxbox ist lang: Sicheres Surfen, Schutz der Privatsphäre, Ländersperren umgehen, Störerhaftung aushebeln, Virenschutz, Verbindung von zwei Standorten per VPN und noch mehr.
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Die Datenschutzbehörden in der EU nehmen das EuGH-Urteil, mit dem das Safe-Harbor-Abkommen beendet wurde, sehr ernst: Wenn die EU-Kommission nicht bald eine Lösung findet, wollen sie selbst Maßnahmen ergreifen.
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Facebook will seine Nutzer künftig besser vor professionellen Hackern schützen. Sobald das soziale Netzwerk Hinweise auf unberechtigte Zugriffe erkennt, sollen Warnhinweise den Nutzer alarmieren.
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Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es ist bereits die zweite, überarbeitete und nicht weniger kritisch gesehene Auflage. Vor allem das Thema SMS sorgt für neuen Unmut.
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Mit Windows-Bordmitteln gelöschte Dateien lassen sich kinderleicht wieder herstellen. Verwenden Sie bei wichtigen Daten deswegen besser ein Spezial-Tool, das jede Wiederherstellung zuverlässig verhindert.
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Während Adobe noch ein großes Update-Paket für Flash und Co. verteilt, haben Sicherheitsforscher bereits die nächste kritische Zero-Day-Lücke in dem Tool entdeckt.
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Auch in den USA haben Bürger und Politiker genug von laschen Datenschutzgesetzen. Jüngstes Beispiel ist der US-Bundesstaat Kalifornien. Dort wurde der Datenschutz nun gesetzlich verbessert.
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Der Bitkom-Verband mahnt die Digitalwirtschaft zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nutzerdaten. Nur so ließen sich Ängste der Menschen vermeiden.
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